Hausordnung | Eventlocation amSee
Diese Hausordnung gilt für sämtliche Veranstaltungen auf dem Gelände der amSee Eventlocation. Mit dem Betreten des Geländes erkennen Sie diese verbindlich an. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die folgenden Hinweise zu beachten – zu Ihrer und unserer Sicherheit sowie für ein gelungenes Miteinander.
Zutritt zur Eventlocation
- Das Gelände darf ausschließlich während gebuchter Veranstaltungen betreten werden – durch geladene Gäste, Veranstalter, beauftragte Dienstleister sowie autorisiertes Personal.
- Der Zutritt für Unbefugte – insbesondere durch das widerrechtliche Betreten des Geländes über Zäune, Mauern oder andere Absperrungen – ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Dies gilt insbesondere für Besucher des angrenzenden Sees, die nicht Teil einer Veranstaltung sind.
- Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Zutritt verweigert werden.
- Bei bestimmten Veranstaltungen kann der Zugang nur mit gültiger Eintrittsberechtigung gewährt werden.
Parken
- Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen, kostenpflichtigen Parkflächen an der Seestraße.
- Ein- und Ausfahrten sowie die Zufahrten zu benachbarten Grundstücken (z. B. Campingplatz) sind freizuhalten.
- Das Parken auf fremden oder nicht gekennzeichneten Flächen ist untersagt – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
- Vermeiden Sie bei An- und Abfahrt unnötigen Lärm.
Sicherheit & Verhalten auf dem Gelände
- Notausgänge, Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen dürfen weder versperrt noch verändert werden.
- Unsere Gebäude verfügen über eine automatische Brandmeldeanlage. Rauchen (auch E-Zigaretten) ist ausschließlich in den gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
- Offenes Feuer, Grillgeräte, Fackeln oder Pyrotechnik (auch Wunderkerzen) sind auf dem gesamten Gelände verboten.
- Die fest verbaute Tonanlage darf nur durch berechtigtes Personal der Eventlocation bedient werden.
- Assistenzhunde gemäß § 12e BGG sind willkommen. Andere Hunde sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt, müssen an der Leine geführt werden und dürfen andere Gäste nicht gefährden oder stören. Das Mitbringen weiterer (Haus-)Tiere ist untersagt.
- Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (z. B. Schlagstöcke, Pfefferspray, Messer) ist verboten.
Strandbereich
Zur Eventlocation gehört ein nicht eingezäunter Strandabschnitt, der durch entsprechende Beschilderung als zur Location gehörend gekennzeichnet ist. Obwohl dieser Bereich grundsätzlich auch von veranstaltungsfremden Gästen betreten werden kann, behalten wir uns das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen, wenn:
- der Strandbereich im Rahmen einer Veranstaltung exklusiv genutzt wird oder
- sich (Bade-)Gäste störend verhalten (z. B. durch Shisha-Rauchen, offenes Feuer, Drogenkonsum, übermäßigen Alkoholgenuss, Grillen oder hohe Lautstärke).
Das Mitbringen und Verwenden von Grills, Wasserpfeifen (Shishas) oder ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Gelände – einschließlich des Strandbereichs – ausdrücklich untersagt.
Videoüberwachung & Datenschutz
- Zu Ihrer und unserer Sicherheit wird das Gelände einschließlich des Gebäudes videoüberwacht. Die Speicherung erfolgt für maximal 48 Stunden.
- Die Daten werden ausschließlich intern verarbeitet und nur im Bedarfsfall verwendet (z. B. zur Aufklärung von Diebstahl oder Hausfriedensbruch).
- Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mitgebrachte Speisen & Getränke
- Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke – auch Wasserflaschen – ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
- Ausnahmen (z. B. bei medizinischer Notwendigkeit) müssen vorab mit der Eventleitung abgestimmt werden.
- Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, mitgebrachte Getränke ersatzlos einzuziehen.
Verhalten im Innen- und Außenbereich
- Bitte behandeln Sie das Inventar und Gelände pfleglich. Schäden, die über normale Nutzung hinausgehen, sind vom Verursacher bzw. Veranstalter zu ersetzen.
- Lautstarke Musik außerhalb der Veranstaltungsräume ist nicht gestattet. Im Außenbereich gelten die gesetzlichen Ruhezeiten – insbesondere wegen der Lage im Erholungsgebiet.
- Kindern ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person gestattet. Diese haftet für Schäden, die durch das Kind verursacht werden.
- Mutwilliges Lärmen, Klettern auf Mauern, Zäunen oder Mobiliar sowie das widerrechtliche Nutzen abgesperrter Bereiche ist untersagt.
Haftung
- Die amSee Eventlocation übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an mitgebrachten Gegenständen (z. B. Kleidung, Technik, Taschen).
- Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch unsere Mitarbeiter beruhen.
- Wir empfehlen Veranstaltern den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
- Schäden oder Vorfälle sind vor Verlassen des Geländes einem Mitarbeitenden zu melden. Nachträgliche Schadenersatzansprüche können sonst nicht anerkannt werden.
- Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Wetterereignissen, technischen Ausfällen oder durch das Verhalten von Gästen abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintritts- oder anderen Kosten.
Foto-, Film- und Musikaufnahmen
- Während einiger Veranstaltungen kann es zu Foto- oder Videoaufnahmen durch beauftragte FotografInnen oder VideografInnen kommen. Sollten Sie nicht aufgenommen werden wollen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Aufnahmepersonal.
- Künstlerische Darbietungen (Musik, Performance etc.) bedürfen der Zustimmung durch die amSee Eventlocation.
- Für die Anmeldung bei GEMA, Künstlersozialkasse o. ä. ist allein die veranstaltende bzw. aufführende Person verantwortlich. Sie stellt die Eventlocation von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Werbung, Verkauf & Aktionen
- Das Anbringen oder Verteilen von Werbematerialien, Flyern, Bannern o. ä. ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
- Ebenso ist der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie das Durchführen von Umfragen, Kundgebungen oder ähnlichen Aktivitäten ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.
Jugendschutz
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Der entsprechende Aushang befindet sich im Innenbereich.
- Je nach Art der Veranstaltung kann der Zutritt für Minderjährige eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Hausrecht
- Das Hausrecht liegt bei der amSee Eventlocation bzw. deren beauftragten Mitarbeitenden.
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein sofortiger Verweis vom Gelände ausgesprochen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung etwaiger Kosten.
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu einem dauerhaften Hausverbot und zur Anzeige führen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Für Fragen im Vorfeld oder während der Veranstaltung stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden jederzeit zur Verfügung.